Leyrer + Graf nimmt Baustellenbetrieb nach und nach wieder auf
Nach einer wichtigen Einigung der Sozialpartner über die erforderlichen bauspezifischen Schutzmaßnahmen im Rahmen von COVID-19 und einer entsprechenden Verordnung der Regierung, nimmt die Unternehmensgruppe Leyrer + Graf die Bautätigkeit laufend wieder auf.
Dabei wurde eine Handlungsanleitung definiert, die bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von mind. 1 m auf der Baustelle einzuhalten ist. Neben dem Einsatz von Masken zum Schutz von Nase und Mund je nach Tätigkeit, zählen auch arbeitshygienische Vorgaben wie die regelmäßige Desinfektion von Maschinen und Werkzeugen, organisatorische Maßnahmen wie Trennung von Arbeits- und Aufenthaltsbereichen und die zeitliche Staffelung von Arbeiten sowie Regelungen für die An- und Abtransporte zu den Baustellen mit minimierten Personenzahlen.
„Ich bin sehr froh darüber, dass es zu dieser sehr guten Lösung der Sozialpartner und der entsprechenden Verordnung der Regierung gekommen ist, denn ein totaler Stillstand wäre fatal gewesen. Wir haben uns in diesem Sinne auch bereits von Anfang an so organisiert, sodass wir innerhalb der schwierigen Randbedingungen unseren Baustellenbetrieb sukzessive wieder aufnehmen können. Die Prüfung, ob und bei welchen Baustellen die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden können, ist bereits erfolgt und wir werden nun die entsprechenden sicherheitstechnischen Voraussetzungen schaffen. Selbstverständlich hat die Gesundheit und der Schutz unserer Mitarbeiter nach wie vor höchste Priorität“, sagt BM Dipl.-Ing. Stefan Graf, CEO Leyrer + Graf Baugesellschaft m.b.H.
Mit den Auftraggebern wird individuell und gewohnt partnerschaftlich die weitere Vorgehensweise besprochen, ob die Handlungsanweisung (Transport, Schutzmaßnahmen, Bauarbeitenkoordination, Unterbringung usw.) umsetzbar ist.
Da allerdings davon ausgegangen wird, dass die Bauproduktion dennoch nicht in vollem Ausmaß in den nächsten Wochen erfolgen kann, sind jene Mitarbeiter, die nicht wieder im vollen Baubetrieb beschäftigt sind, in Abstimmung mit dem Betriebsrat für die kommenden 3 Monate in Kurzarbeit.